|  | EASA MedicalsEs gibt  3 Tauglichkeitsklassen:
 Klasse 1 für CPL, MPL, ATPL
 Klasse 2 für SPL, BPL, PPL
 LAPL für Light Aircraft Pilot License
 
 Gültigkeitsdauer gemäß MED.A.045
 
 Klasse 1
 • 12 Monate
 •   6 Monate
 wenn der Lizenzinhaber:
 -auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr       tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat ;
 - das 60. Lebensjahr vollendet hat
 
 Klasse 2
 • 60 Monate
 bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet.
 Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung    des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung    des 42. Lebensjahres.
 • 24 Monate
 bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die    Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des    50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des    51. Lebensjahres:
 • 12 Monate
 bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
 
 
 
 |  | LAPL• 60 Monate
 bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die    Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor    Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde,    endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,
 • 24 Monate
 bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet    haben.
   Nachuntersuchungen können wie bisher bis
              45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt
              werden, ohne daß die nächste Gültigkeitsdauer verringert
              wird.  Die Lizenz wird auf Dauer ausgestellt.
              Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt
              werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
              des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein
              neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.  Die  vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc.
              sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu:
              Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter
              Pilot-Infos.  Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde ein neue
              Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher
              Lichtbild ausweis mitgeführt werden.  |