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Einführung der europäischen Regeln im Bereich Lizenzen für Flugpersonal (Part.FCL)
Die Europäische Union (EU) ist zuständig für die europaweit harmonisierte Regulierung der Luftfahrt. Gestützt auf die so genannte EASA-Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008) hat die Europäische Kommission nun die Detailregeln für das Lizenzwesen (Part.FCL) erlassen. Diese werden in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 8. April 2012 anwendbar. Die Publikation der dazugehörigen AMC/GM (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL) erfolgte am 20. Dezember 2011
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Ab dem 09. April 2013 wird die Verordnung
(EU) Nr.290/2012 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr.1178/2011(Lizenzwesen) bezüglich des fliegenden Personals auch in der Bundesrepublick Deutschland angewandt.
Die Verordnung ( EU ) Nr .1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung ( EG ) Nr.216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die künftige Lizenzierung von Piloten sowie damit im Zusammenhang stehende Tatbestände wie zum Beispiel die Tauglichkeit oder die Ausbildung.
Mit der Verordnung ( EU ) Nr 290/2012 wurden nun auch
TEIL- CC , - ORA und - ARA veröffentlicht. Diese Teile waren in der Verordnung ( EU ) Nr . 1178/2011 noch nicht enthalten und definieren unter anderem Anforderungen für Flugbegleiter (TEIL- CC ), an Behörden (TEIL- ARA ) und an Organisationen (TEIL- ORA ) bezüglich des fliegenden Personals.
Siehe Übersicht der Veröffentlichungen der EU
Links zu den entsprechenden Verordnungen:
Übersicht der Verordnungen der EU
(EG) Nr. 216/2008 (EASA Grundverordnung)
(EU) Nr. 1178/2011 ( Lizenzwesen inclusive Flugmed)
(EU) Nr. 1178/2011 (Lizenzwesen- Kurzfassung)
(EU) Nr. 290/2012 (Änderungen, Ergänzungen Lizenz)
AMC = Guidance Material zu den Lizentvorschriften inclusive Part MED
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EASA Part MED
Die neuen Vorschriften sind unter 2 Aspekten zu betrachten.
• Änderungen der medizinischen Anforderungen
• Änderung der Organisation der Medical Untersuchung-Ausstellung.
Die medizinischen Anforderungen nach EASA werden keine Verschärfung der Vorschriften bringen. Es wird einige Erleicherungen geben, wie zum Beispiel bei den Augen (Dioptrien) für die Klasse 2
!5. Änderung des Luftverkehrsgesetz
Es ergeben sich wichtige Änderungen:
Aktuelle Infos erfolgen in Kürze
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