Tauglichkeitsklasse 1

  • Flugzeugführer (ATPL, CPL)
  • Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
  • Luftschiffführer
  • Flugingenieure
  • Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder

Tauglichkeitsklasse 2
  • Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
  • Führer von Hubschraubern (PPLH)
  • Führer von Segelflugzeugen (SPL)
  • Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)
  • Luftsportgeräteführer
    Tandem-Fallschirmspringer / Tandem- Paraglider u.a.
  • Ultraleichtpiloten
  • Parabelflüge

Light Aircraft Pilot Licence "LAPL"

  • LAPL (A) (Aeroplane)
  • LAPL (H) (Hubschrauber)
  • LAPL (S) (Segelflugzeug)
  • LAPL (B) (Ballon)

Erläuertungen zum "LAPL" siehe

Erläuterungen zu den Medicals und Gültigkeit siehe unter PART MED

Kompetenz, Flexibilität und Fairness stehen bei uns an
oberster Stelle.

Auf Grund grosser eigener fliegerischer Erfahrung ( Jets, Turboprops, Fluglehrer) kennen wir die Sorgen und Nöte der Piloten/innen und versuchen schon im Vorfeld gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder zu beheben.
In unserer Praxis befassen sich 4 Fliegerärzte fast ausschließlich mit der Beratung und Untersuchung von fliegerischem Personal.
Daher ist uns kaum ein Problem und die entsprechende Problemlösung unbekannt.

Vertrauen Sie uns Ihre Probleme an, wir werden gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Fliegerarzt sollte als medizinischer Berater der Piloten/innen gesehen werden. Jeder Fliegerarzt möchte, dass Sie Ihr Medical bekommen.

Kosten:
Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) zu fairen Konditionen abgerechnet.
Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie per Telefon erfragen.

Mehr zu deutschen Medicals
über den Button rechts unten "Weiter".

 

Siehe die neuen Lizenzbestimmungen unter Pilot-Infos.

Die aktuellen EASA- FCL-Part Med Untersuchungsvorschriften finden Sie im Originaltext
unter Links, ebenso den Orginaltext der neuen Lizenz-bestimmungen.