Erforderliche HNO-Untersuchung können in unserer Untersuchungsstelle
            durchgeführt werden. 
             
            Nach den Bestimmungen sind periodische Augenarztuntersuchungen von  
            der Höhe des Refraktionsfehlers abhängig.             
             
            Augenärztliche Untersuchung alle 5 Jahre gemäß 
            AMC1 MED.B.070 d) (5) 
• Refraktionsfehler zwischen +3,0 und +5,0 Dioptrien oder 
• zwischen -3,0 und -6,0 Dioptrien 
• Astigmatismus und/oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0    Dioptrien 
            Augenärztliche Untersuchung alle 2 Jahre gemäß  
              AMC1 MED.B.070 d) (6) 
              • Refraktionsfehler größer -6,0 Dioptrien 
              • Astigmatismus und/oder Anisometropie größer 3,0 Dioptrien 
               
               
             
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            Ebenso ist eine Augenärztliche Untersuchung gemäß 
AMC1 MED.B.070 (a)(2) und AMC2 MED.B.070 (a)(1) 
nötig bei folgenden Befunden,sind jedoch nicht auf diese allein beschränkt: 
• deutliche Verschlechterung der unkorrigierten Sehschärfe, 
• jegliche Verschlechterungen der bestkorrigierten    Sehschärfe, 
• dasAuftreten einer Augenerkrankung,  
• eine Augenverletzung oder eine Augenoperation  
             
            Eine Bestimmung der Blufette ist bei der Erstuntersuchung und nach Vollendung des 40. Lebensjahres erforderlich.  
            Die Erstausstellung eines Medicals Klasse 1 muss an einem Aeromedical Center (AMC) erfolgen..                           Anschriften siehe Homepage LBA 
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