3. Ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)

. Nebst dem Medical Class 1 für Inhaber von Berufs- und Linienpilotenlizenzen sowie dem Medical Class 2, welches standardmässig für Inhaber von Privatpilotenlizenzen PPL(A/H), SPL und BPL verlangt wird, gibt es nach Einführung von PART.MED neu ein Medical der Klasse LAPL für Inhaber einer Light Aircraft Pilot Licence (LAPL). Der entscheidende Unterschied gegenüber den Standards für Class 2 Medical ist beim Medical Class LAPL, dass sowohl die geforderten medizinischen Anforderungen, als auch der Untersuchungsumfang und die Untersuchungsfrequenzen weniger streng sind. Nach bisherigem Recht ausgestellte Medicals bleiben für die entsprechende Kategorie bis zum aufgedruckten Verfalldatum (auch in Zusammenhang mit einer PART. FCL Lizenz) gültig

 

 

 

 

 

 


 

4. Language Proficiency

Gemäss EASA Part.FCL müssen alle Piloten auf Motorflugzeugen und Hubschraubern welche Flugfunk ausüben, die Language Proficiency (mindestens Level 4) in der/den am Flugfunk verwendeten Sprache/n nachweisen. Dies gilt auch für Inhaber von LAPL(A) und LAPL(H)-Lizenzen. Nationale Erleichterungen werden nicht mehr möglich sein.

Inhaber eines RPPL, welche vor Einführung von EASA Part.FCL die Radiotelefonieprüfung bestanden haben, werden analog zu bisher betroffenen Lizenzinhabern einen Ersteintrag von Level 4 ohne spezifische Sprachprüfung bekommen.

Für Segelflieger und Ballonfahrer besteht nach wie vor keine Pflicht für den Nachweis der Language Proficiency.

Was sich für betroffene Lizenzinhaber ändert, ist die Gültigkeit des Nachweises:

Neu ist Level 4 für alle betroffenen Lizenzkategorien während 4 Jahren gültig ( bisher für reine VFR-Lizenzen 4 Jahre, mit Instrumentenflugberechtigung 3 Jahre),
Level 5 generell während 6 Jahren.
Level 6 bleibt vorläufig weiterhin unbeschränkt gültig.

Die Gültigkeiten, welche ab Einführungsdatum gemäß den neuen EASA-Bestimmungen maßgebend sind, werden beim nächstfälligen Language Proficiency Check zur Anwendung kommen. Bestehende Gültigkeiten werden weder verkürzt noch verlängert.