Periodische flugmedizinsiche Pflichtuntersuchungen Klasse 2  
Bei der Erstuntersuchnung sind
EKG, Audiometrie(Gehörtest), Urin,
Augenarzt für Brillenträger.

Sämtliche Untersuchungen können in unserer Praxis durchgeführt werden, außer die Augenarzterstuntersuchung bei Brillenträgern.

EKG bei der Erstuuntersuchung, dann eimal nach dem 40. Geburtstag und alle 2 Jahre nach dem 50.Geburtstag.

Bei zusätzlicher IR-Berechtigung Audiometrie bis 41. Jahr alle 60 Monate, danach alle 24 Monate.

Zu diesen periodischen Untersuchungen kommen die üblichen Routineuntersuchungen bei jedem Fliegerarztbesuch.

 

Routinemäßige Augenarztuntersuchungen sind in den Bestimmungen nicht mehr vorgesehen.
Wenn die Sehschärfe der Probanden im Alter nachlässt, kann eine einmalige Nachuntersuchung beim Augenarzt nötig sein.